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Äthiopien

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 9 ZB 05.31075 vom 03.02.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwVfG, AufenthG
Schlagworte:Berufungszulassung (abgelehnt), Darlegung (unzureichend), Asylfolgeantrag, Äthiopien, Beschneidung von weiblichen Personen
Stichwort:Äthiopien
Leitsatz:1. Zur Darlegung von Zulassungsgründen in Asylsachen.

2. Zur Erweiterung des Abschiebungsschutzes durch § 60 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Buchst. c AufenthG bei einer von Familienangehörigen ausgehenden Gefahr der Beschneidung weiblicher Personen (Äthiopien).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 ZB 05.31075



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, A 2 S 375/99 vom 15.04.2004

Rechtsgebiete:AuslG, GG
Schlagworte:AAPO, Asylantrag, Äthiopien, Amhare, Exilorganisation, Mitgliedschaft, Tätigkeit, exilpolitische, Demonstration, Vorverfolgung, Prognosemaßstab, Wahrscheinlichkeit, beachtliche, Einzelfallprüfung, Extremgefahr, Abschiebungshindernis
Stichwort:Äthiopien
Leitsatz:1. Äthiopiern droht bei Rückkehr nicht deshalb politische Verfolgung, weil sie in Deutschland ein Asylverfahren betrieben haben.

2. Amharen sind nicht wegen ihrer Volkzugehörigkeit Verfolgungen ausgesetzt.

3. Die politische Verfolgung von Gegnern der äthiopischen Regierung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber nur im zu bewertenden Einzelfall beachtlich wahrscheinlich.

Maßgeblich ist der Grad der politischen Aktivitäten und deren mutmaßliche Gefährlichkeit für die äthiopische Regierung.

Das gilt auch für Mitglieder der Auslands-AAPO.

4. Das Innehaben einer nominell herausgehobenen Stellung - hier: des Sekretärs einer regionalen AAPO-Gruppe - reicht dafür nicht aus.

5. Die allgemeine Lage in Äthiopien rechtfertigt kein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG i. V. m. Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 2 GG.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, A 2 S 375/99

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2767/02 vom 25.06.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Vertretenmüssen der Ausreise- oder Abschiebungshindernisse, Passlosigkeit, Äthiopien
Stichwort:Äthiopien
Leitsatz:Der Ausländer hat das Ausreise- und Abschiebungshindernis der Passlosigkeit im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG zu vertreten, wenn er zumutbare Mitwirkungshandlungen zur Beseitigung dieses Hindernisse verweigert. Es ist einem ausreisepflichtigen Ausländer zumutbar, ernsthafte Bemühungen zur Beschaffung von Dokumenten (hier: Geburtsurkunde) aus seinem Heimatstaat zu unternehmen, wenn die Beantragung eines Ausweispapiers bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates unter Vorlage dieser Dokumente nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Weiterführung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2767/02

HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 UE 1731/98.A vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Äthiopien, Abschiebungsschutz, Eritrea, Prüfungsumfang, Staatsangehörigkeit, Versorgungslage, Ziellandbestimmung
Stichwort:Äthiopien
Leitsatz:1. Im Rahmen der Prüfung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG ist das Gericht unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Asylbewerbers auf das Land beschränkt, das in der Abschiebungsandrohung als Zielstaat einer möglichen Abschiebung bezeichnet ist.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 1731/98.A


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