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Ärztliches Beschäftigungsverbot

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 588/00 vom 13.02.2002

Rechtsgebiete:MuSchG, ZPO
Schlagworte:Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
Stichwort:Ärztliches Beschäftigungsverbot
Leitsatz:Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus § 11 MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). Bewirkt eine bestehende Krankheit erst bei Fortführung der Beschäftigung die weitere Verschlechterung der Gesundheit und dadurch die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung, kommt es darauf an, ob die Ursache hierfür ausschließlich in der Schwangerschaft liegt. In diesem Falle ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorrangig.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 588/00




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