JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > ärztlicher Behandlungsfehler
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Streitgegenstand, Berufungsbegründung, ärztlicher Behandlungsfehler, ärztliche Risikoaufklärung |
| Stichwort: | ärztlicher Behandlungsfehler |
| Leitsatz: | 1. Die beiden Haftungstatbestände wegen ärztlicher Behandlungsfehler und wegen Aufklärungsmängel sind wesensverschieden und nicht austauschbar. Sie bilden unterschiedliche Streitgegenstände. 2. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Streitgegenstand nur insoweit, als die erste Instanz über ihn entschieden hat und in zweiter Instanz eine Abänderung dieser Entscheidung beantragt ist. Bei mehreren prozessualen Ansprüchen ist deshalb eine Berufungsbegründung für jeden Anspruch nötig. Wendet sich der Kläger mit seiner Berufung allein gegen die Ausführungen der Zivilkammer betreffend die ärztliche Risikoaufklärung, sind sein erstinstanzlicher Vortrag hinsichtlich eines ärztlichen Behandlungsfehlers und die dahingehenden Ausführungen der Zivilkammer in dem angefochtenen klageabweisenden Urteil einer Überprüfung durch das Berufungsgericht entzogen. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 10/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ärztlicher Behandlungsfehler, Kataraktoperation, intraokulare Infektion, Endophthalmitis, Vitrektomie, Beweiserleichterung bei Kausalitätsnachweis |
| Stichwort: | ärztlicher Behandlungsfehler |
| Leitsatz: | Zur augenärztlichen Behandlung einer intraokularen Infektion bzw. Endophtalmitis nach Kataraktoperation durch Vitrektomie. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 18/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | ärztlicher Behandlungsfehler, nachträgliche Erkenntnis, intrauterine Reanimation, Notsectio |
| Stichwort: | ärztlicher Behandlungsfehler |
| Leitsatz: | 1. Kommt es auch im Grundsatz bei der Beurteilung der zu beachtenden ärztlichen Sorgfalt auf den Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme an, bestimmt sich deren Fehlerhaftigkeit doch nach objektiver, auch nachträglicher Erkenntnis. 2. Das Verabreichen wehenfördernder Mittel statt Maßnahmen einer intrauterinen Reanimation sowie Durchführung einer Notsectio bei anhaltender Dezelaration erweist sich jedenfalls dann als nicht behandlungsfehlerhaft, wenn es tatsächlich innerhalb kurzer Zeit zu einer Spontangeburt des Kindes kommt. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 26/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | ärztlicher Behandlungsfehler, ärztliche Aufklärung, Mammakarzinom, Zweitkarzinom, negative Zukunftsprognose |
| Stichwort: | ärztlicher Behandlungsfehler |
| Leitsatz: | Eine aufklärungspflichtige Behandlungsalternative ist dann nicht gegeben, wenn weder präoperativ noch während der Operation durch eine histologische Schnellschnittuntersuchung festgestellt werden kann, ob es sich bei dem Befund um ein neues Mammakarzinom - Zweitkarzinom - oder aber um Metastasen eines früheren (bereits operierten) Karzinoms mit negativer Zukunftsprognose handelt und deshalb die Operation möglicherweise weder zur Heilung noch zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führt. Der operative Eingriff erweist sich bei dieser Konstellation weder als vermeidbar noch als sinnlos, entspricht vielmehr medizinischem Standart. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 5/02 | |
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