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Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 147/01 vom 17.01.2002

Rechtsgebiete:AGBG
Schlagworte:Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung
Stichwort:Ärztliche Wahlleistungsvereinbarung
Leitsatz:1.

Die sogenannte Vertreterklausel in einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung (Chefarztbehandlung) ist jedenfalls dann gemäß § 10 Nr. 4 AGBG unwirksam, wenn sie auch Fälle einer vorhersehbaren Verhinderung des Chefarztes einschließt.

2.

Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist auch eine Klausel, wonach eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen sich auf "alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte des Krankenhauses" erstreckt.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 2 U 147/01




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