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ärztliche Aufklärungspflicht bei seltener tödlich verlaufender Krankheit hinsichtlich neuer Therapie

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NUERNBERG – Urteil, 5 U 4225/00 vom 27.05.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:ärztliche Aufklärungspflicht bei seltener tödlich verlaufender Krankheit hinsichtlich neuer Therapie
Stichwort:ärztliche Aufklärungspflicht bei seltener tödlich verlaufender Krankheit hinsichtlich neuer Therapie
Leitsatz:Übernimmt der ärztliche Vorstand eines Universitätsinstituts die dauernde Behandlung eines Patienten, der an einer seltenen (einmal pro 1 Million Geburten), in sein Fachgebiet fallenden, tödlichen Krankheit leidet, hat er den Patienten über eine neue im Laufe der Behandlung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften erörterte und dort als heilende Therapie erachtete Behandlungsmöglichkeit aufzuklären, insbesondere wenn diese Therapie schon erfolgreich angewandt wurde, während die vom Arzt bisher vorgenommene Therapie nur symptombezogen und zeitlich hinauszögernd wirkt.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 4225/00




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