JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Ärzte
| Rechtsgebiete: | TV-Ärzte Hessen |
| Schlagworte: | Eingruppierung, Ärzte, Vertretungsverbot des Arbeitgebers |
| Stichwort: | Ärzte |
| Leitsatz: | Die Entgeltgruppe Ä 5 des § 10 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen, wonach die Leitung eines entsprechenden Funktionsbereichs durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers übertragen worden sein muss, enthält ein "Vertretungsverbot" des Arbeitgebers und schließt konkludentes Verhalten des Arbeitgebers aus. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 710/08 | |
| Rechtsgebiete: | SG, VwGO |
| Schlagworte: | Ärzte, Bundeswehr, Dienstunfähigkeit, Entlassung, Feststellung, Soldat, Soldatenverhältnis, Zeit |
| Stichwort: | Ärzte |
| Leitsatz: | 1. Die Regelungen der §§ 55 Abs. 2, 44 Abs. 3 und 4 SG knüpfen an die beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Dienstunfähigkeit an; der Begriff der Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht ist derselbe wie im Beamtenrecht, so dass die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zur Auslegung dieses Begriffes auch im Soldatenrecht anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Militärdienstes die Anlegung eines anderen Maßstabes verlangt. 2. Offen bleiben kann, ob sich die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 2 SG danach beurteilt, ob die beklagte Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Soldat dauernd dienstunfähig ist. 3. Der Gesetzgeber hat den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr aufgrund des bei diesen vorhandenen besonderen Sachverstandes über die Feststellung der Dienst(un)fähigkeit eines Soldaten nach § 44 Abs. 4 SG besonderes Gewicht beigemessen. Daher muss es in erster Linie deren Beurteilung obliegen, ob und wann eine Gesundheitsstörung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit eines Soldaten derart beeinträchtigt, dass er zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. 4. Den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr kommt ein höherer Beweiswert zu als haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten, und zwar ungeachtet der den über die Versetzung in den Ruhestand entscheidenden Stellen gemäß § 44 Abs. 4 Satz 4 SG eröffneten Möglichkeit, auch andere Beweise zu erheben. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 165/08 | |
| Rechtsgebiete: | TV-Ärzte |
| Schlagworte: | Eingruppierung, ständiger Vertreter, Ärzte |
| Stichwort: | Ärzte |
| Leitsatz: | Vertreter im Sinne von § 12 Entgeltgruppe Ä 4 TV-Ärzte sind nur solche Verteter, die auch bei Anwesenheit des leitenden Arztes neben diesem Aufgaben wahrnehmen können (Anwesenheitsvertreter). Nicht zu diesen Vertretern zählen die Abwesenheitsvertreter, denen die Vertretung des leitenden Arztes nur bei dessen Abwesenheit obliegt. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 Sa 84/08 | |
| Rechtsgebiete: | TV-Ärzte |
| Schlagworte: | Eingruppierung, Ärzte, Universitätskliniken, ausdrückliche Anordnung, Oberarzt |
| Stichwort: | Ärzte |
| Leitsatz: | Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte ist, dass die Stelle dem Arzt durch eine ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers übertragen worden ist. Hieran fehlt es, wenn die Leitung eines Bereichs der Klinik dem Oberarzt nur aufgrund einer Zuweisung durch den Chefarzt der jeweiligen Klinik übertragen worden ist. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 529/08 | |
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