JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Äquivalenzprinzip
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Bürgermeisterkanal, Teilortkanalisation, Kostenunterdeckung, Kostenunterdeckungsausgleich, Kostenbegriff, Gebührenkalkulation, Kalkulationsfehler, Bemessungszeitraum, Periodengerechtigkeit, Kostendeckung, Äquivalenzprinzip, Typengerechtigkeit, Missverhältnis |
| Stichwort: | Äquivalenzprinzip |
| Leitsatz: | Eine Neukalkulation und Änderung der Gebührenhöhe darf unter Umständen auch dann stattfinden, wenn frühere Bemessungszeiträume noch nicht abgelaufen sind. Beim Ausgleich ungewollter Kostenunterdeckung ist das betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis des früheren Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen. Ein Kostenunterdeckungsausgleich ist nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn sich die Anzahl der gebührenfähigen Menge im Vergleich zum früheren Bemessungszeitraum verringert hat. Erst dann, wenn das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip verletzt wird, überschreitet der Satzungsgeber durch den nach § 10 Abs. 2 SächsKAG grundsätzlich möglichen Kostenunterdeckungsausgleich das ihm zustehende Ermessen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 D 32/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FStrG, Baden-Württembergisches StrG |
| Schlagworte: | Sondernutzung, Gebührenbemessung, Äquivalenzprinzip, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen, Werbeveranstaltung, Höchstsatz |
| Stichwort: | Äquivalenzprinzip |
| Leitsatz: | 1. Bei der Bemessung von Sondernutzungsgebühren ist eine mit der Sondernutzung verbundene Grundrechtsausübung auf öffentlicher Straße nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen. 2. Danach darf eine Sondernutzungsgebühr ihrer Höhe nach weder außer Verhältnis zu Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch noch außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung stehen (im Anschluss an Urteil vom 15. Juli 1988 BVerwG 7 C 5.87 BVerwGE 80, 36 <39 ff.>). 3. Aus dem Äquivalenzprinzip lässt sich kein bestimmter, an gewerblichen Mieten für feste Verkaufslokale außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichteter Gebührenhöchstsatz für alle Arten von Sondernutzungen herleiten. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 24.08 | |
| Rechtsgebiete: | AMPreisV, AO, ApoG, ApobetrO, GG, HKG, VwVfG |
| Schlagworte: | Apotheke, Apotheker, Apothekerkammer, Apothekerkammerbeitrag, Äquivalenzprinzip, Beitrag, Beitragsbescheid, Beitragsmaßstab, Beitragssatz, Bekanntmachung, Bekanntmachung, amtliche, Gleichheitsgrundsatz, Gleichheitssatz, Höchstbeitrag, Kammermitglieder, Schätzung, Umsatz, Zweitbescheid |
| Stichwort: | Äquivalenzprinzip |
| Leitsatz: | 1. Der Kammerbeitrag eines Apothekeninhabers durfte jedenfalls bis zum Jahr 2004 uneingeschränkt nach dem gesamten Jahresumsatz erhoben werden. Weder die Begrenzung der Beitragspflicht auf einen Höchstbeitrag noch die Privilegierung von Sonderumsätzen war verfassungsrechtlich geboten. 2. Nach §§ 25, 26 HKG muss der Beitragssatz im Mitteilungsblatt der Kammer bekannt gemacht werden. 3. Die Apothekerkammer ist berechtigt, den Jahresumsatz zu schätzen, wenn der Apothekeninhaber keine entsprechende Erklärung abgibt. 4. Zur Auslegung von Schreiben einer Kammer als Beitragsbescheid. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 31/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SchfG, KÜO Bln, KÜGebO Bln |
| Schlagworte: | Bezirksschornsteinfegermeister, Feuersicherheit, Feuerstättenschau, Abgasanlagen, Luft-Abgas-System, Abgaswegüberprüfung, Dichtheitsprüfung, Messmethode, Ringspaltmessung, Stand der Messtechnik, ZIV-Arbeitsblatt Nr. 103, technische Regelwerke, Grenzwertüberschreitung, Berücksichtigung atypischer Verhältnisse, Schornsteinfegergebühren, Äquivalenzprinzip |
| Stichwort: | Äquivalenzprinzip |
| Leitsatz: | 1. Wenn die vom Beschwerdeführer als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen sich in Wirklichkeit auf die Handhabung technischer Regelwerke beziehen, ist die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Mangels Rechtssatzqualität der technischen Regelwerke sind diese Fragen nicht revisibel, auch wenn hiervon im Einzelfall das Ergebnis der Rechtsanwendung abhängig sein mag (im Anschluss an den Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 19.06 - NVwZ 2007, 708 m.w.N.). 2. Das ZIV-Arbeitsblatt Nr. 103, das dem Bezirksschornsteinfegermeister bei der Ringspaltmessung Entscheidungshilfen bietet, darf wie jedes technische Regelwerk nicht schematisch angewandt werden, wenn erkennbar atypische Verhältnisse vorliegen (z.B. extreme Windverhältnisse mit erhöhter Gefahr einer Abgasrezirkulation). Von einem Bezirksschornsteinfegermeister kann erwartet werden, dass er die Grenzen eines sich hieraus ergebenden Handlungsspielraums im konkreten Einzelfall mit Blick auf Sinn und Zweck seiner Aufgabe bei der sog. Feuerstättenschau (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 4 SchfG) einzuschätzen vermag und ggf. von einer irregulären Messung Abstand nimmt. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 13.08 | |
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