JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Änderungswille
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, AGVwGO, SGB VI, BeamtVG, SatzungRVW |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Antragsfrist, Satzungsänderung, Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Änderungswille, Neufassungswille, Satzungsbeschluss, Bekanntmachung, Art und Umfang, Rechtsstaatsgebot, kapitalgedecktes Alterssicherungssystem, Hinterbliebenenversorgung, Witwengeld, Versorgungsehe, Altehe, versorgungsnahe Ehe, abstrakte Risikoerhöhung, Leistungsausschluss, Ausnahmetatbestände, Wartezeitklausel, Mindestfristklausel, Gegenbeweisklausel, Systemgerechtigkeit, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Änderungswille |
| Leitsatz: | 1. Rechtsstaatlich ist es grundsätzlich indifferent, ob vielfach geändertes Satzungsrecht in der Änderungsfassung verbunden mit der Ermächtigung zur Neubekanntmachung der gesamten Satzung in Kraft gesetzt wird, oder ob die Satzung unter gleichzeitiger Aufhebung aller früheren Fassungen insgesamt neu beschlossen und veröffentlicht wird. 2. Wegen der von einer versorgungsnahen Eheschließung ausgehenden abstrakten Risikoerhöhung für die Versichertengemeinschaft ist es in einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem regelmäßig sachgerecht und verhältnismäßig, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung von einer mehrjährigen Ehebestandszeit abhängig zu machen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10767/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG |
| Schlagworte: | Abweichung, Abweichungssatzung, Änderungswille, endgültige Herstellung, Herstellungsmerkmal, natürliche Betrachtungsweise, selbstständige Erschließungsanlage, Wirksamkeit |
| Stichwort: | Änderungswille |
| Leitsatz: | Setzt der Satzungsgeber nach dem Erlass einer Abweichungssatzung über den Verzicht auf einzelne Merkmale der endgültigen Herstellung der allgemeinen Erschließungsbeitragssatzung (Maßnahmesatzung) eine neue allgemeine Erschließungsbeitragssatzung in Kraft, lässt dies die Wirksamkeit der konkreten Maßnahmesatzung regelmäßig unberührt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Satzungsgeber seinen Revisionswillen auch im Hinblick auf die Maßnahmesatzung konkret zum Ausdruck bringt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 1152/05 | |
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