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Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 364/04 vom 12.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, KSchG, ZPO
Schlagworte:Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Stichwort:Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Leitsatz:1. Die Vertragsklausel in einem Formulararbeitsvertrag, nach der dem Arbeitgeber das Recht zustehen soll, "übertarifliche Lohnbestandteile jederzeit unbeschränkt zu widerrufen", ist gem. § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

2. Wurde der Formulararbeitsvertrag vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung der entstandenen Lücke in Betracht. Es gelten dann die Widerrufsgründe, die die Vertragsparteien zugrunde gelegt hätten, wenn ihnen die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Widerrufsklausel bekannt gewesen wäre.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 364/04




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