JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Änderungssatzung
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Antragsfrist, Änderungssatzung, Unterlassen des Normgebers, Ergänzung von Normen |
| Stichwort: | Änderungssatzung |
| Leitsatz: | 1. Die Frist für einen Normenkontrollantrag beginnt grundsätzlich mit der Bekanntmachung der Norm in ihrer ersten Fassung. Änderungen oder Neuregelungen setzen die Antragsfrist nur in Lauf, wenn mit ihnen eine neue oder zusätzliche Beschwer verbunden ist. 2. Begehrt der Antragsteller mit seiner Normenkontrolle die Änderung oder Ergänzung einer Rechtsnorm, beginnt - bei gleichbleibender Sachlage - die Antragsfrist ebenfalls mit der Bekanntmachung der Norm in ihrer ersten Fassung. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 D 24/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Änderungssatzung, Normenkontrolle, Änderung, Änderungsplanung, Änderungsplan, Industriegebiet, Diskothek, Vergnügungsstätte, kerngebietstypische Vergnügungsstätte, Beteiligung, Auslegung, Änderung, Ergänzung, Klarstellung, Stellungnahme, Prüfung, Mitteilung, Bekanntmachung, Kennzeichnung, Planerforderlichkeit, privates Interesse, städtebauliche Zielsetzung, planungsrechtliche Sicherung, Planungssicherheit, Investitionssicherheit, Standort, Arbeitsplätze, Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit, Marktanpassung, Zweckbestimmung, Baugebiet, Gemengelage, Verkehr, Verkehrszunahme, Arbeitnehmerschutz, Zuwegung, Zufahrt, Abwägung, Konfliktbewältigung, städtebaulicher Vertrag |
| Stichwort: | Änderungssatzung |
| Leitsatz: | Von der Ausnahmeermächtigung für baugebietswidrige Vorhaben nach § 1 Abs. 10 BauNVO kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn die vorhandene bauliche Anlage (hier Diskothek in einem Industriegebiet) bereits vor der Festsetzung baugebietswidrig war, jedoch Bestandsschutz aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung genießt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10039/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, FlurbG, LStrG |
| Schlagworte: | Baurecht, Bebauungsplan, Flurbereinigung, Wirtschaftsweg, Widmung, öffentliche Verkehrsfläche, Änderungssatzung, Teilnehmer, Antragsbefugnis, Normenkontrollantrag, landwirtschaftlicher Verkehr, öffentlicher Verkehr, Abwägung, privater Belang, abwägungserheblicher Belang, Bewirtschaftungsnachteil, konkreter Bewirtschaftungsnachteil, Teilnehmerrechte |
| Stichwort: | Änderungssatzung |
| Leitsatz: | Zur Antragsbefugnis eines Flurbereinigungsteilnehmers im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, der einen in der Flurbereinigung festgesetzten Wirtschaftsweg teilweise als öffentliche Verkehrsfläche überplant. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10540/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Änderungssatzung, Rechtswidrigkeitszusammenhang, Beiladung, Normenkontrollverfahren, Rechtskraft, Rückwirkung, rückwirkendes In-Kraft-Setzen, ergänzendes Verfahren, behebbarer Mangel |
| Stichwort: | Änderungssatzung |
| Leitsatz: | Wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung zur Änderung eines Bebauungsplans unter Geltung des § 47 VwGO i.d.F. des BauROG rechtskräftig nicht nur für nicht wirksam, sondern für nichtig erklärt worden ist, darf die Gemeinde eine inhaltsgleiche Satzung nicht gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend in Kraft setzen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 51.05 | |
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