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JuraForum.deUrteileSchlagwörterÃÄnderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten 

Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 65/99 vom 20.01.2000

Rechtsgebiete:KSchG, PersVG Mecklenburg-Vorpommern, KV Mecklenburg-Vorpommern, ZPO
Schlagworte:Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - Beteiligung des Personalrats
Stichwort:Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Leitsatz:Leitsätze:

Hat der Personalrat fristgerecht Einwendungen gegen eine beabsichtigte (Änderungs-)Kündigung erhoben, so ist diese in der Regel unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine nach dem einschlägigen Personalvertretungsgesetz vorgeschriebene Erörterung mit dem Personalrat unterlassen hat (vgl. BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 - AP BPersVG § 72 Nr. 1).

Aktenzeichen: 2 AZR 65/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. Januar 2000
- 2 AZR 65/99 -

I. Arbeitsgericht
Neustrelitz
- 11 Ca 3503/97 -
Urteil vom 8. April 1998

II. Landesarbeitsgericht
Mecklenburg-Vorpommern
- 2 Sa 387/98 -
Urteil vom 27. Oktober 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 65/99




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