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Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld) nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 236/00 vom 27.09.2001

Rechtsgebiete:MTV-Brauereien, BGB, BetrVG, KSchG, TVG
Schlagworte:Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld) nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband
Stichwort:Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld) nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband
Leitsatz:Nimmt der Arbeitnehmer das mit einer Änderungskündigung verbundene Angebot des bisher tarifgebundenen Arbeitgebers zur Reduzierung der bisher tariflich gewährleisteten Sonderzahlungen gemäß § 2 Satz 1 KSchG unter Vorbehalt an, kommt eine die (sich an die Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG anschließende) Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG beendende einzelvertragliche Abmachung unter der Bedingung zustande, daß sich die Änderung der Arbeitsbedingungen als sozial gerechtfertigt erweist.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 236/00




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