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Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 960/07 vom 02.11.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot
Stichwort:Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot
Leitsatz:1. Eine ordentliche Änderungskündigung, die auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers wirksam werdende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielt, ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG sozial ungerechtfertigt (wie BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07).

2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits wenige Tage nach dem Zugang der Änderungskündigung schriftlich mitteilt, dass die Änderungskündigung bzw. das in ihr enthaltene Änderungsangebot nicht "vorfristig", sondern erst zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gelten solle.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 960/07




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