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Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

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BAG – Beschluss, 1 AZN 840/04 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Nichtzulassungsbeschwerde, Änderungen durch Anhörungsrügengesetz
Stichwort:Änderungen durch Anhörungsrügengesetz
Leitsatz:1. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde beurteilt sich in der Regel nach dem im Zeitpunkt des Ablaufs der Begründungsfrist geltenden Recht.

2. Nach § 72a Abs. 3 Satz 1 ArbGG nF muss die Begründung einer auf grundsätzliche Bedeutung gestützten Nichtzulassungsbeschwerde die durch die anzufechtende Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret benennen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 AZN 840/04




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