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Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 72/06 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag
Stichwort:Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag
Leitsatz:Der Antrag, ganz oder teilweise von einem Verlustrücktrag abzusehen, kann nur bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids über die gesonderte Feststellung des zum Schluss des Verlustentstehungsjahres verbleibenden Verlustvortrags geändert oder widerrufen werden.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 72/06




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