( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterÃÄnderung eines Sozialplans 

Änderung eines Sozialplans

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 48/00 vom 05.10.2000

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Stichwort:Änderung eines Sozialplans
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Betriebspartner können einen geltenden Sozialplan auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer für die Zukunft ändern; dabei haben sie die Grenzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

2. Das Restmandat des Betriebsrats (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 2) erfaßt alle im Zusammenhang mit einer Betriebsstillegung stehenden beteiligungspflichtigen Gegenstände. Dazu gehört auch die Änderung eines bereits geltenden Sozialplans, solange dieser nicht vollständig abgewickelt ist.

Aktenzeichen: 1 AZR 48/00
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 5. Oktober 2000
- 1 AZR 48/00 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 17 Ca 6403/97 -
Urteil vom 12. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 21 Sa 34/98 -
Urteil vom 9. Dezember 1999
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 48/00




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/aenderung-eines-sozialplans

"Änderung eines Sozialplans - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN