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Änderung einer fehlerhaften bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 35/06 vom 26.06.2007

Rechtsgebiete:AO, EStG
Schlagworte:Änderung einer fehlerhaften bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
Stichwort:Änderung einer fehlerhaften bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
Leitsatz:§ 130 Abs. 2 Nr. 4 AO enthält ermessenslenkende Vorgaben (intendiertes Ermessen). Deshalb ist eine Anrechnungsverfügung im Allgemeinen im Interesse von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung zurückzunehmen, wenn der Begünstigte deren Rechtswidrigkeit erkannt oder lediglich infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Diese Regelfolge des § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO ist grundsätzlich nicht begründungsbedürftig.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 35/06




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