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Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 32/04 vom 14.06.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Stichwort:Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Leitsatz:Verändert ein Wohnungseigentümer die ihm zustehende Nutzfläche durch Ausbau und Unterteilung seiner Wohneinheit in erheblichem Umfange (hier auf das Dreifache), besteht bei einer ursprünglich auf die bisherige Nutzfläche bezogenen Kostenbeteiligung regelmäßig ein Anspruch der anderen Wohnungseigentümer auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, auch wenn die Voraussetzungen für die Veränderung der effektiven Nutzfläche durch das Sondereigentum an Dachflächen und Kellerräumen bereits angelegt war. Reine Prozentgrenzen (nach der Rechtsprechung bis 59 %), bis zu denen Mehrbelastungen hingenommen werden müssten, hindern den Änderungsanspruch nicht (Abweichung von OLG Frankfurt NZM 2001, 140 u.a.).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 32/04




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