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Änderung des Bauantrags

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2273/04 vom 20.10.2004

Rechtsgebiete:LBO
Schlagworte:materielle Präklusion, Änderung des Bauantrags, Angrenzerbenachrichtigung, Wiederholung
Stichwort:Änderung des Bauantrags
Leitsatz:Mit Ablauf der Einwendungsfrist verliert der Angrenzer seine Abwehrrechte gegen das konkret beantragte Bauvorhaben endgültig; er kann daher auch im Falle einer wiederholten Angrenzerbenachrichtigung innerhalb der neu eröffneten Einwendungsfrist nur noch insoweit Einwendungen erheben, als die Änderung des Bauantrags zusätzliche oder andersartige Beeinträchtigungen zur Folge hat (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 1.4.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2273/04




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