JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Änderung der Rechtsprechung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Achtung des Privatlebens, Ausländerrecht, Ausländer der zweiten Generation, Ausnahme, Ausnahmefall, Ausweisung, Änderung der Rechtsprechung, Einzelfallwürdigung, Ergänzung von Ermessenserwägungen, Ermessen, Ermessensausweisung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägungen, europarechtskonforme Auslegung, gerichtliches Verfahren, höherrangiges Recht, Nachholung, Nachschieben von Gründen, private Belange, Regelausweisung, Straftat, Verhältnismäßigkeit, vollständige Nachholung |
| Stichwort: | Änderung der Rechtsprechung |
| Leitsatz: | Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11361/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Drittelmethode, Änderung der Rechtsprechung |
| Stichwort: | Änderung der Rechtsprechung |
| Leitsatz: | Die sogenannte "Drittelmethode" ist ab Verkündung des BGH-Urteils vom 30. Juli 2008 (FamRZ 08, 1911) anzuwenden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 12 UF 156/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGZPO |
| Schlagworte: | Nachträgliche Befristung, Vergleich, Änderung der Rechtsprechung, Änderung des Unterhaltsrechts, UÄndG Verfahrensgang AG Speyer, 43 F 161/08 vom 07.07.2008 |
| Stichwort: | Änderung der Rechtsprechung |
| Leitsatz: | Zur nachträglichen Befristung eines durch Vergleich zunächst unbefristet titulierten Anspruchs auf Ehegattenunterhalt nach Änderung der Rechtsprechung des BGH durch Urteil vom 12.04.2006 aber vor Inkrafttreten des UÄndG. Bei Abänderung eines Prozessvergleichs wegen Änderung der Rechtsprechung kommt es entscheidend darauf an, welche Rechtslage die Parteien ihrer Einigung zugrunde gelegt haben. Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass ihnen vor Veröffentlichung der geänderten Rechtsprechung in der FamRZ diese bekannt gewesen ist. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 107/08 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, LVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Änderung der Rechtsprechung, Antragsbegründungsfrist, Berufungszulassungsverfahren, Effizienzgebot, EU-Bürger, Freizügigkeit, Oliveri, Orfanopoulos, Wiederaufgreifen des Verfahrens |
| Stichwort: | Änderung der Rechtsprechung |
| Leitsatz: | 1. Die durch Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - eingeleitete Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29.4.2004 in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, DVBl 2004, 876) gebietet es nicht, von der Fristbindung des berücksichtigungsfähigen Vortrags im Berufungszulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO abzusehen. 2. Die genannte Rechtsprechungsänderung bietet aber für die Ausländerbehörden regelmäßig hinreichenden Anlass zur Wiederaufnahme solcher bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren, in denen freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger aufgrund von Ist- bzw. Regelausweisungen ohne hilfsweise angestellte Ermessenserwägungen ausgewiesen wurden, sofern sich der Ausländer innerhalb angemessener Frist nach Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich an die Ausländerbehörde wendet. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2771/03 | |
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