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Änderung der Rechtslage

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, GrS 2/04 vom 17.12.2007

Rechtsgebiete:EStG, GG
Schlagworte:Änderung der Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Abgrenzung der Gesamtrechtsnachfolge zur sogenannten gespaltenen Tatbestandsverwirklichung - Vertrauensschutz bei Aufgabe einer langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung - Änderung der Rechtslage
Stichwort:Änderung der Rechtslage
Leitsatz:1. Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Jedoch ist die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind.

2. Da der Große Senat des BFH die vorgelegte erste Rechtsfrage im Grundsatz verneint hat, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der vom vorlegenden Senat nur hilfsweise gestellten zweiten Rechtsfrage.
Volltext: BFH - Beschluss, GrS 2/04



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 L 257/00 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:LBauO M-V
Schlagworte:Stellplatzablöse, Änderung der Rechtslage
Stichwort:Änderung der Rechtslage
Leitsatz:Eine Änderung von Bestimmungen über die Stellplatzabgabe kann der Bauherr nicht geltend machen, wenn sie nach Erlass der bestandskräftig gewordenen Baugenehmigung, die die Anforderung der Ablöse als Nebenbestimmung enthält, Geltung erlangt hat. Daran ändert die spätere Anforderung der Zahlung nichts.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 L 257/00

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 AV 2.03 vom 15.12.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berufungszulassung, Zulassungsgründe, ernstliche Zweifel, Änderung der Rechtslage, maßgeblicher Zeitpunkt, Darlegung.
Stichwort:Änderung der Rechtslage
Leitsatz:Bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat das Oberverwaltungsgericht auch solche nach materiellem Recht entscheidungserhebliche und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragene Rechtsänderungen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag eingetreten sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 AV 2.03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1104/01 vom 15.10.2002

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Befristete Aufenthaltserlaubnis, Nachträgliche zeitliche Beschränkung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Änderung der Rechtslage
Stichwort:Änderung der Rechtslage
Leitsatz:1. Bei einer Anfechtungsklage gegen die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG - eines rechtsgestaltenden Verwaltungsakts - ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung maßgeblich (ständige Rspr.).

2. Dieser Zeitpunkt gilt auch bei der Rechtsänderung über die (Mindest-) Ehebestandszeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG nach dem Änderungsgesetz vom 25.5.2000 (BGBl. I S. 742), mit dem diese Ehebestandszeit von vier auf zwei Jahre herbgesetzt wurde. Dieses Gesetz findet daher auf ein nachträgliches zeitliches Beschränkungsverfahren keine Anwendung, das vor dessen Inkrafttreten durch eine behördliche Verfügung abgeschlossen wurde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1104/01


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