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Änderung der Beiordnungsentscheidung

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 443/08 vom 21.05.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Änderung der Beiordnungsentscheidung, Prozesskostenhilfe, Rechtsmittelfrist
Stichwort:Änderung der Beiordnungsentscheidung
Leitsatz:1. Die Änderung der Beiladungsentscheidung in einem Prozesskostenhilfe teils bewilligenden, teils ablehnenden Beschluss eröffnet hinsichtlich der Versagung von Prozesskostenhilfe keine neue Rechtsmittelfrist.

2. Soweit für das Klagebegehren Prozesskostenhilfe versagt worden ist, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines "PKH-Anwalts", weil die Beiordnung nach § 121 ZPO die Bewilligung von Prozesskostenhilfe voraussetzt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 443/08




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