JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Änderung der Arbeitszeit einer Musikschullehrerin
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Änderung der Arbeitszeit einer Musikschullehrerin |
| Stichwort: | Änderung der Arbeitszeit einer Musikschullehrerin |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Erklärt eine teilzeitbeschäftigte Musikschullehrerin auf Veranlassung des Schulträgers sich auf einem für die Stundenplanung bereitgestellten Vordruck bereit, künftig eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden zusätzlich zu übernehen, so kann darin das Angebot auf Änderung der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit liegen. 2. Erklärt sich der Schulträger mit dem von ihm veranlaßten Angebot "bis auf weiteres" einverstanden, so muß die Arbeitnehmerin das nicht als Ablehnung verbunden mit einem Neuantrag verstehen. Aktenzeichen: 9 AZR 761/95 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 761/95 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 14. August 1994 Koblenz - 2 Ca 1559/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 11. Mai 1995 Rheinland-Pfalz - 9 Sa 1178/94 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 761/95 | |
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