JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > à > Änderung der Arbeitsbedingungen
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Änderungskündigung, Änderung der Arbeitsbedingungen, Verringerung der Vergütung |
| Stichwort: | Änderung der Arbeitsbedingungen |
| Leitsatz: | 1. Die Bewertung einer unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen Änderungskündigung erfolgt nach § 42 Abs. 3 GKG i. V. mit § 48 Abs. 1 GKG und § 3 ZPO. 2. Der Streitwert ist in diesem Fall entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG auf höchstens ein Bruttovierteljahresentgelt begrenzt. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 Ta 35/09 | |
| Rechtsgebiete: | NachwG, BGB |
| Schlagworte: | Tarifliche Ausschlussfrist, Schadensersatz, Nachweisgesetz, Altfälle, Änderung der Arbeitsbedingungen, neuer Tarifvertrag |
| Stichwort: | Änderung der Arbeitsbedingungen |
| Leitsatz: | Schadensersatz wegen Verstoß gegen das Nachweisgesetz bei Versäumung tariflicher Ausschlusssfrist in Altfällen; Abgrenzung der Übergangsregelung des § 4 NachwG für Altfälle von der Verpflichtung, nach Inkrafttreten des NachwG wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen gem. § 3 NachwG mitzuteilen; Neuabschluss gekündigter Tarifverträge muss unabhängig von der Wesentlichkeit inhaltlicher Änderungen mitgeteilt werden; Zur Frage der Kausalität der unterlassenen Änderungsmitteilung für die Versäumung einer tariflichen Ausschlussfrist. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 942/07 | |
| Rechtsgebiete: | MuSchG |
| Schlagworte: | Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung der Arbeitsbedingungen |
| Stichwort: | Änderung der Arbeitsbedingungen |
| Leitsatz: | Behauptet der Arbeitgeber gegenüber der schwangeren Arbeitnehmerin, er habe die Bedingungen am Arbeitsplatz, die zuvor mitursächlich für die Erteilung eines Beschäftigungsverbotes gem. § 3 Abs. 1 MuSchG waren, geändert, so ist es nicht die Pflicht der Arbeitnehmerin, sich hiervon vor Ort zu überzeugen und ihren Arzt gegebenenfalls zu unterrichten. Vielmehr muss der Arbeitgeber, der das Beschäftigungsverbot nicht länger gegen sich gelten lassen will, selbst geeignete Maßnahmen treffen, die zu einer erneuten Überprüfung führen. Eventuell anfallende Kosten muss er übernehmen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 9 Sa 1434/05 | |
"Änderung der Arbeitsbedingungen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum