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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 20.07 vom 10.04.2008

Rechtsgebiete:EntschG
Schlagworte:Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung, Entschädigung, Grundstück, unbebautes -, Grundstücksentschädigung, Grundstücksnutzung, maßgeblicher Zeitpunkt für Bestimmung der -, Inverwaltungnahme, staatliche -, als maßgebliche Schädigung, Nutzungsart, Änderung der -, während staatlicher Verwaltung, Nutzungsart, maßgebliche -, für Vervielfältiger (Ersatz)Einheitswert, Schädigung, maßgeblicher Zeitpunkt der - für Bestimmung der Nutzungsart des Grundstücks, Singularentschädigung, Vervielfältiger Einheitswert, maßgebliche Nutzungsart für -, Verwaltung, Anordnung der staatlichen -, als Schädigung, Zeitpunkt, maßgeblicher - für die Bestimmung der entschädigungsrechtlichen Nutzungsart
Stichwort:Änderung der -
Leitsatz:Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 3 EntschG ist hinsichtlich der Bestimmung der Nutzungsart des Grundvermögens auch dann auf den Zeitpunkt des Eigentumsverlustes durch Veräußerung abzustellen, wenn das Grundstück zuvor in staatliche Verwaltung genommen worden war und sich während dieser Zeit die Nutzungsart geändert hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 20.07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 18.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, privat, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz
Stichwort:Änderung der -
Leitsatz:Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 18.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 17.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz
Stichwort:Änderung der -
Leitsatz:Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.07


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