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Ändernder Verwaltungsakt

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 152/07 vom 22.05.2007

Rechtsgebiete:VwGO, AufenthG
Schlagworte:Nachträgliche Bedingung, Ändernder Verwaltungsakt, Klageänderung, Nebenbestimmung
Stichwort:Ändernder Verwaltungsakt
Leitsatz:Wird einer belastenden Verfügung durch isolierten Änderungsbescheid nachträglich eine begünstigende Bedingung beigefügt, dann führt dies nicht zur Erledigung des die Ausgangsverfügung betreffenden Rechtsstreits, wenn der Kläger den geänderten Verwaltungsakt nicht akzeptiert; er ist vielmehr gehalten, die Ausgangsverfügung in der geänderten Gestalt zum Streitgegenstand der Anfechtungsklage zu machen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 152/07




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