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Adressierung an falsches Gericht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 34/08 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Adressierung an falsches Gericht
Stichwort:Adressierung an falsches Gericht
Leitsatz:Das Gericht, an das ein fristgebundenes Rechtsmittel fälschlicherweise übersandt wurde, ist nicht verpflichtet, das Rechtsmittelschreiben unter Anwendung von Eilmaßnahmen an das zuständige Gericht zu übersenden. Es ist lediglich die Weiterleitung im normalen Geschäftsgang erforderlich. Das gilt selbst dann, wenn sich der Eingabe neben dem korrekten Adressaten (für einen Juristen) sogleich entnehmen lässt, dass Fristversäumnis droht (Bestätigung von OLG Hamm NJW 1997, 2829).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 34/08




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