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Adressatentheorie

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 202 EnWG 96/07 (PS) vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:EnWG, GasNEV
Stichwort:Adressatentheorie
Leitsatz:Für eine nach § 29 I EnWG i. V. m. § 30 II Nr. 2 und Nr. 9 GasNEV oder StromNEV getroffene Festlegung von Preisindices zur Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 III GasNEV oder StromNEV und von Abschreibungsperioden gem. § 6 GasNEV oder StromNEV besteht keine Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörden nach § 54 II Nr. 1 oder Nr. 2 EnWG und auch keine Annex-Zuständigkeit.

Die Zuständigkeit hierfür liegt allein bei der Bundesnetzagentur.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 202 EnWG 96/07 (PS)



BSG – Urteil, B 6 KA 42/06 R vom 17.10.2007

Rechtsgebiete:SGG, SGB V, Ärzte-ZV, ÄBedarfsplRL
Schlagworte:Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes - Vorliegen einer realen Konkurrenzsituation von wesentlichem Umfang - räumliche Begrenzung der Ermächtigung
Stichwort:Adressatentheorie
Leitsatz:1. Vertragsärzte sind zur Anfechtung der einem Krankenhausarzt erteilten Ermächtigung nur befugt, wenn sie darlegen, dass sie in demselben räumlichen Bereich die von der Ermächtigung umfassten Leistungen erbringen.

2. Die Anfechtungsberechtigung des Vertragsarztes ist gegeben, sofern zwischen ihm und dem Ermächtigten eine reale Konkurrenzsituation wesentlichen Umfangs hinsichtlich der Versorgung von Patienten aus demselben Einzugsbereich besteht. Dies ist anzunehmen, wenn die vom Krankenhausarzt behandelten Patienten aus dem Einzugsbereich der Vertragsarztpraxis mehr als 5 Prozent der durchschnittlichen Patientenzahl dieser Praxis ausmachen.

3. Eine Ermächtigung kann in der Weise räumlich begrenzt werden, dass die Versorgung von Patienten aus dem Einzugsbereich einer Vertragsarztpraxis ausgeschlossen oder auf Patienten aus einem begrenzten räumlichen Bereich beschränkt wird. Dies kann erforderlich sein, um eine zur bedarfsgerechten Versorgung bestimmter Patienten notwendige Ermächtigung so auszugestalten, dass die Betätigungsmöglichkeiten der in demselben räumlichen Bereich niedergelassenen Vertragsärzte nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 42/06 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10757/04.OVG vom 26.08.2004

Rechtsgebiete:EWGRL 85/73, EGRL 96/43, FlHG, AGFlHG, GebVO-FlHG, GG, VwGO
Schlagworte:Abgabe, Abgabenrecht, Adressat, Adressatentheorie, Aufsichtsbehörde, EG, EG-Pauschalgebühr, Einheitsgebühr, Entgelt, Entgeltfähigkeit, EU, EuGH, Europarecht, Europarechtswidrigkeit, EWG, Fachaufsicht, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischbeschaugebühr, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischkontrolle, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenaufschlag, Gebührenbescheid, Gebührengefüge, Gebührenkalkulation, Gebührenrecht, Gebührenverordnung, Gebührenverzeichnis, Gebührenverzeichnis Fleischhygienerecht, Gemeinschaftsgebühr, Gemeinschaftsrecht, Hygiene, Hygienekontrolle, Kalkulation, Kostendeckung, Kostendeckungsprinzip, Landesverordnung, Metzger, Metzgerei, Nachberechnung, Nacherhebung, Neuerhebung, Nichtigkeit, Pauschalgebühr, Rechtsaufsicht, Rechtsnorm, Rechtsverletzung, Rechtsverordnung, Richtlinie 85/73/EWG, Richtlinie 96/43/EG, Schlachtbetrieb, Schlachtstätte, Schlachttieruntersuchung, Schlachtung, Schlachter, Schwein, Transparenz, Trichinen, Trichinenschau, Trichinenuntersuchung, Untersuchung, Untersuchungsgebühr, Unwirksamkeit, Verletzung in eigenen Rechten, Verwaltungskosten, Zeitzuschlag
Stichwort:Adressatentheorie
Leitsatz:1. Die Vorschriften über die allgemeinen Untersuchungsgebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften vom 17. Februar 1999 (GVBl. S. 32) sind europarechtswidrig und nichtig (Fortführung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 - "Stratmann" - und - C 288/00 - "Fleischversorgung Neuss").

2. Hierauf beruhende Gebührenbescheide sind (mangels Rechtsgrundlage) rechtswidrig und wegen ihrer den Kläger belastenden Wirkung aufzuheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10757/04.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 15.03 vom 21.08.2003

Rechtsgebiete:StVO, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Radweg-Benutzungspflicht, Klagebefugnis, unzulässige "Popularklage", "Adressatentheorie", Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte, Dauerverwaltungsakt (Verkehrszeichen), Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen), Beschwer durch Verkehrsanordnung, (eigene) Betroffenheit durch Verkehrszeichen, Erledigung, keine - durch Befolgen eines Verkehrszeichens, Rechtsmissbrauch und Klagebefugnis, (allgemeines) Rechtschutzbedürfnis im Zusammenhang mit Verkehrsregelungen, Bekanntmachung einer Regelung durch Verkehrszeichen
Stichwort:Adressatentheorie
Leitsatz:Die Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers gegen ein Verkehrszeichen, mit dem er bereits konfrontiert worden ist, setzt nicht voraus, dass er von dem Verkehrszeichen nach seinen persönlichen Lebensumständen in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit tatsächlich betroffen wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.03


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