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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 24.00 vom 05.04.2001

Rechtsgebiete:EGBGB
Schlagworte:Gebäudeeigentum, selbständiges -, Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen vermeintlich unrichtige Bestimmung des Gebäudeeigentümers, Adressat eines Verwaltungsakts, Drittschutz.
Stichwort:Adressat eines Verwaltungsakts
Leitsatz:Leitsatz:

Hat die Behörde gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 EGBGB entschieden, dass Gebäudeeigentum entstanden ist und wem es zusteht, so fehlt es dem betroffenen Grundstückseigentümer, der nur die Feststellung angefochten hat, wem das Gebäudeeigentum zusteht, an der Klagebefugnis.

Urteil des 3. Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 -

I. VG Dresden vom 29.03.2000 - Az.: VG 11 K 3717/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.00




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