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Adressat eines Hinweises nach § 4 Nr. 3 VOB/B

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OLG-CELLE – Urteil, 14 U 26/04 vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Mitverschulden wegen Fehlplanung, Adressat eines Hinweises nach § 4 Nr. 3 VOB/B
Stichwort:Adressat eines Hinweises nach § 4 Nr. 3 VOB/B
Leitsatz:Ein Handwerker, der das ihm übertragene Gewerk (hier: Einbau einer Warmluftheizung in ein Fitnessstudio) in Kenntnis dessen übernimmt, dass es eine Fachplanung des Bauherrn oder seiner Architekten nicht gibt, kann sich im Fall einer mangelhaften Ausführung der Werkleistung nicht auf ein Mitverschulden wegen fehlender Planung berufen.

Ein Hinweis auf Bedenken gegen die beabsichtigte Bauausführung gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B ist an den Bauherrn selbst zu richten, wenn sich dessen Architekt - sei er auch rechtsgeschäftlich bevollmächtigt - den Bedenken verschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. April 1975, VII ZR 183/74 = BauR 1978, 278 f.).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 26/04




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