JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Adressat der Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Adressat der Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung |
| Stichwort: | Adressat der Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1) Das rechtliche Schicksal einer Gesamtbetriebsvereinbarung ist nicht von der Wahrung einer "Unternehmensidentität" abhängig. Die Reduzierung der Betriebsstruktur eines Unternehmens auf lediglich noch einen Betrieb berührt deshalb die (Fort-)Geltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nicht. 2) Adressat der Kündigung einer Betriebsvereinbarung ist grundsätzlich allein der Vertragspartner, d.h. bei der Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung - soweit noch gebildet - ungeachtet zwischenzeitlicher Umstruktuierungen des Unternehmens der Gesamtbetriebsrat und nicht ein Betriebsrat. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1952/03 | |
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