JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ad-hoc-Mitteilung
| Rechtsgebiete: | WpHG, WpAIV |
| Schlagworte: | Kapitalanlegermusterverfahren, Insiderinformation, Ad-hoc-Mitteilung, Veröffentlichungspflicht, Selbstbefreiung, Wirtschaftsrecht |
| Stichwort: | Ad-hoc-Mitteilung |
| Leitsatz: | 1. a) Ein Umstand ist dann i.S.d. § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG hinreichend wahrscheinlich, wenn ein verständiger, nicht spekulativ handelnder Anleger ihn auf verlässlicher Informationsgrundlage ihm Rahmen seiner Investitionsentscheidung berücksichtigt hätte. b) Die Beschlussfassung des Aufsichtrats in einer Angelegenheit, die in seine originäre Zuständigkeit fällt, ist in diesem Sinne schon vor der Beschlussfassung hinreichend wahrscheinlich, wenn die Entscheidung definitiv vorabgestimmt ist (Anschluss BGH, Beschluss vom 25.02.2008, II ZB 9/07). 2. a) Für den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach § 15 Abs. 3 WpHG bedarf es keiner bewussten Entscheidung des Emittenten. b) Selbst wenn eine bewusste Entscheidung erforderlich wäre, der Emittent eine solche aber nicht getroffen hätte, würde bei Vorliegen der Voraussetzungen für diesen Befreiungstatbestand gleichwohl eine Haftung wegen nicht unverzüglicher Veröffentlichung der Insiderinformation entfallen, weil der Emittent auch bei bewusster Entscheidung für die Selbstbefreiung die Information nicht früher veröffentlicht hätte (rechtmäßiges Alternativverhalten). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 20 Kap 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | WpHG |
| Schlagworte: | Publizitätspflicht, Insiderinformtion, Veröffentlichungspflicht, Insiderhandel, Insider, Vorstandswechsel, Vorstand, Wechsel, Vorstandsrücktritt, Ad-hoc-Mitteilung |
| Stichwort: | Ad-hoc-Mitteilung |
| Leitsatz: | 1. Die Publizitätspflicht beginnt bereits dann, wenn der Bereich interner Willensbildung sich zu einer konkreten Tatsache verdichtet hat und das Ergebnis dieses Willensbildungsprozesses gegenüber einem Entscheidungsträger des Unternehmens als konkrete Tatsache objektiv nach außen zu Tage tritt. 2. Die Frage, "wie" der Aufsichtsrat mit der beabsichtigten Amtsniederlegung unternehmerisch und rechtlich umgeht, ist für die bereits entstandene Publizitätspflicht des Unternehmens über das "ob" der Amtsniederlegung unerheblich. 3. Diese "neuen" Entscheidungen über das "wie" können nach Abschluss des internen Willensbildungsprozesses, wenn sie objektiv erkennbar nach außen treten, jeweils für sich "neue" publizitätspflichtige Tatsache darstellen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss-OWi 514/08 | |
| Rechtsgebiete: | WpÜG, WpÜG-AngVO |
| Schlagworte: | Aktie, Aktien, Angebot, Bieter, Information, Informationen, Haftung, Ad-hoc-Mitteilung |
| Stichwort: | Ad-hoc-Mitteilung |
| Leitsatz: | Entsprach die Angebotsunterlage für ein ursprünglich abgegebenes freiwilliges Angebot eines Bieters zum Erwerb von Aktien einer Zielgesellschaft den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (§ 11 WpÜG in Verbindung mit den §§ 2 ff. der WpÜG-AngVO), sind später veröffentlichte zusätzliche Informationen in der Regel nicht als Bestandteil dieser Angebotsunterlage anzusehen und unterliegen daher nicht der Haftung nach § 12 Absatz 1 WpÜG; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zusätzlichen Informationen wegen Verstoßes gegen die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität oder nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen wird dadurch nicht ausgeschlossen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 U 72/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WpÜG |
| Schlagworte: | Schadenersatz, Schadensersatz, Aktionär, Aktionäre, AG, Angebot, Erwerbsangebot, Ad-hoc-Mitteilung, Prospekt, Aufklärung, Verschmelzung, Fusion |
| Stichwort: | Ad-hoc-Mitteilung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 U 71/06 | |
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