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actio pro societate

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 5 W 22/05 vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:ZPO, AktG
Schlagworte:Zivilprozess, Nebenintervention, Aktienrecht, actio pro socio, actio pro societate
Stichwort:actio pro societate
Leitsatz:1. Begehrt ein (früherer) Aktionär von einem Dritten Schadensersatz wegen Wertverschlechterung seines Aktienbesitzes (§ 317 Abs. 1 Satz 2 AktG), weil dieser die Gesellschaft zu ihrem Nachteil faktisch beherrscht habe, steht weiteren Aktionären kein durch § 66 ZPO geschütztes rechtliches Interesse an einer Nebenintervention zu.

2. Dasselbe gilt auch dann, wenn der Aktionär nicht seinen Eigenschaden, sondern im Wege der "actio pro societate" (§§ 317 Abs. 1 Satz 1 AktG, 309 Abs. 4 Satz 1 AktG) den Schaden der Gesellschaft geltend macht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 W 22/05




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