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Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 62/04 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats - Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - Sonderungsverbot
Stichwort:Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats
Leitsatz:1. Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar sein.

2. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind, ohne dass es einer Vorlage an das BVerfG oder den EuGH bedarf (Anwendungsvorrang).
Volltext: BFH - Urteil, X R 62/04




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