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Abzug für ersparte Eigenaufwendungen

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OLG-CELLE – Urteil, 14 U 58/05 vom 29.11.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vorteilsausgleichung, Berechnung des Verdienstausfallschadens, Abzug für ersparte Eigenaufwendungen
Stichwort:Abzug für ersparte Eigenaufwendungen
Leitsatz:Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens ist eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des noch zu ersetzenden entgangenen Verdienstes nach einem bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens ermittelt werden. Dieser Prozentsatz lässt sich nicht generell festlegen, sondern ist wiederum vom jeweiligen Fall abhängig.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 58/05




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