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Abwicklungsvertrag für abberufenen Geschäftsführer

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 283/03 vom 01.12.2003

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Abwicklungsvertrag für abberufenen Geschäftsführer
Stichwort:Abwicklungsvertrag für abberufenen Geschäftsführer
Leitsatz:Auch dann, wenn das Anstellungsverhältnis eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers aufgrund eines Abwicklungsvertrages noch einige Monate über die bei ordentlicher Kündigung geltende Frist weiter fortgesetzt wird, sind aufgrund der Fiktion in § 5 I 3 ArbGG nicht die Arbeitsgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zuständig.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 283/03




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