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Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 20/00 vom 24.10.2001

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit
Stichwort:Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit
Leitsatz:Der Betriebsrat bleibt in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 20/00




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