JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwendungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 Sätze 7 und 8 VermG
| Rechtsgebiete: | InVorG, VermG, BGB |
| Schlagworte: | Anteilige Erlösauskehr, Bruchteilsrestitution, Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG, Anwendbarkeit des Rückgabeausschlusses im Falle der Bruchteilsrestitution, Beeinträchtigung des Unternehmens durch Einräumung von Bruchteilseigentum, Abwendungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 Sätze 7 und 8 VermG, Bruchteilsrestitution bei im Unternehmen verbliebenen betriebsnotwendigen Gegenständen, maßgeblicher Zeitpunkt für die Unmöglichkeit der Rückübertragung im Falle des Anspruchs auf Erlösauskehr nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG, Veränderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung, Entbehrlichkeit von Änderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG im Falle der Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG. |
| Stichwort: | Abwendungsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 Sätze 7 und 8 VermG |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist auch gegenüber einem Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG beachtlich. 2. Richtet sich der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG auf im Unternehmen verbliebene Grundstücke, fordert die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG keine nach der Schädigungsmaßnahme eingetretene Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung. Urteil des 7. Senats vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - I. VG Dresden vom 29.01.1998 - Az.: VG 1 K 1677/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 34.98 | |
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