JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwendungsbefugnis
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BeamtVG 1992, BeamtVG 1994 |
| Schlagworte: | Abfindung, Abwendungsbefugnis, Beamtenversorgung, Dynamisierung, fiktive Rente, Gesetzesbindung, Gesetzesvorbehalt, Kapital, Lebenserwartung, Rentenlaufzeit, Ruhensregelung, Sterbetafel, überstaatliche Einrichtung, Vergleichsberechnung, Verrentung, versicherungsmathematische Grundsätze, Zinsen |
| Stichwort: | Abwendungsbefugnis |
| Leitsatz: | Erhält ein Ruhestandsbeamter aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung anstelle einer Versorgung einen Kapitalbetrag, so ist der Ruhensberechnung dieser Kapitalbetrag in voller Höhe zugrunde zu legen. Die in § 56 Abs. 3 BeamtVG vorgeschriebene Ermittlung einer fiktiven Rente erfordert Rechengrößen, die der Gesetzgeber selbst festzulegen hat. Bis zu einer gesetzlichen Regelung ist die Vorschrift in der Weise anzuwenden, dass das Kapital unverzinst bleibt und die Laufzeit anhand des für Frauen und Männer vom Statistischen Bundesamt festgestellten Mittelwertes der Lebenserwartung für Männer und Frauen festzulegen ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 30.06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Antragstellung, Vollstreckbarkeit, Abwendungsbefugnis |
| Stichwort: | Abwendungsbefugnis |
| Leitsatz: | Im Berufungsverfahren besteht für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Umfang der erstinstanzlichen Verurteilung kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn im ersten Rechtszug kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht worden ist, mit einem Antrag nach § 714 ZPO in Verbindung mit §§ 711 Satz 2, 710 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Abwendungsbefugnis zu erwirken. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 127/06 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG |
| Schlagworte: | Vermögenszuordnung, Verfügungsbefugnis, Auskehrpflicht, Ersetzungsbefugnis, Abwendungsbefugnis, Ersatzgrundstück |
| Stichwort: | Abwendungsbefugnis |
| Leitsatz: | Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, dass der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 56.06 | |
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