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Abweichung von der Baubeschreibung

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OLG-CELLE – Urteil, 7 U 89/07 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bauvertrag, Abweichung von der Baubeschreibung, arglistiges Verschweigen
Stichwort:Abweichung von der Baubeschreibung
Leitsatz:Die Herstellung eines Kellergeschosses mit normalem Mauerwerk und Isolierbeschichtung ("schwarze Wanne"), Flächendrainage und Ableitung des Drainwassers in die Regenwasserkanalisation mit befristeter wasserrechtlicher Erlaubnis statt der Errichtung der in der Baubeschreibung vorgesehenen "weißen Wanne" stellt einen erheblichen Sachmangel dar. Klärt der Bauträger den Erwerber hierüber nicht auf, kann dies den Vorwurf des arglistigen Verschweigens des Mangels begründen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 89/07




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