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Abweichung vom Ergebnis des eingeholten Gutachtens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 181/07 vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Totschlag, Ablehnung der bedingten Entlassung, Aufhebung, Zurückverweisung, Entscheidung ohne Pflichtverteidiger, Anhörung ohne Pflichtverteidiger, Auseinandersetzung mit einem Prognosegutachten, Abweichung vom Ergebnis des eingeholten Gutachtens, Ausländer, Gründe tragen die Entscheidung nicht, Kurzbegründung, Anforderungen an Gründe
Stichwort:Abweichung vom Ergebnis des eingeholten Gutachtens
Leitsatz:Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren und zur Ablehnung der bedingten Entlassung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 181/07




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