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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 3256/02 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:GG, HBG, HRiG
Schlagworte:Auswahlentscheidung, Landesregierung, Bezirksstaatsanwaltsrat, abweichender Personalvorschlag
Stichwort:abweichender Personalvorschlag
Leitsatz:Die gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HBG zur Entscheidung berufene Landesregierung muss in dem Personalvorschlag des zuständigen Ministeriums vollständig über alle Bewerber und die wesentlichen Auswahlerwägungen inhaltlich unterrichtet werden.

Dem Personalvorschlag des Justizministers an die Landesregierung muss die Begründung eines abweichenden Personalvorschlags des Bezirksstaatsanwaltsrats beigefügt sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 3256/02




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