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abweichende Kostenvereinbarung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 13.04 vom 21.03.2005

Rechtsgebiete:VermG, VwGO, ZPO, BGB
Schlagworte:Vollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungsgegenklage, Kostenfestsetzungsbeschluss, gerichtlicher Vergleich, abweichende Kostenvereinbarung, Einwendungsausschluss, Vertretungsmacht von Behördenbediensteten
Stichwort:abweichende Kostenvereinbarung
Leitsatz:Mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen - aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergangenen - Kostenfestsetzungsbeschluss kann eingewandt werden, vor Abschluss des Vergleichs sei außergerichtlich eine davon abweichende Vereinbarung über die Kosten getroffen worden.

Mitarbeiter einer Behörde, die bevollmächtigt sind, diese zu vertreten, verlieren ihre Vollmacht nicht, wenn der Behördenleiter einem Rechtsanwalt Prozessvollmacht erteilt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 13.04




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