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abweichende Entscheidung hinsichtlich des Entschuldigungsvorbringens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 401/04 vom 06.07.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, rechtliches Gehör, Versagung rechtlichen Gehörs, ärztliches Attest, wiederholte Vorlage eines ärztlichen Attestes, abweichende Entscheidung hinsichtlich des Entschuldigungsvorbringens, Überprüfung des Attestes, Verhandlungsunfähigkeit
Stichwort:abweichende Entscheidung hinsichtlich des Entschuldigungsvorbringens
Leitsatz:Will das Amtsgericht den Einspruch eines Betroffenen mit der Begründung verwerfen will, von ihm vorgebrachtes Entschuldigungsvorbringen sei nur vorgeschoben und deshalb sei er nicht genügend entschuldigt und will es seine Überzeugung insoweit auf früheres Entschuldigungsverhalten des Betroffenen, das es zunächst als ausreichend angesehen hat, stützen, muss es, wenn dieses nun als nicht mehr ausreichend angesehen werden soll, aufklären, ob der Betroffene damals ausreichend entschuldigt gewesen ist oder nicht. Das gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 401/04




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