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Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle

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LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 43/06 vom 11.08.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle
Stichwort:Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle
Leitsatz:1) Die Besetzung der Einigungsstelle mit zwei Beisitzern auf jeder Seite ist regelmäßig ausreichend.

2) Eine größere Zahl kann indessen angemessen sein, wenn der Regelungsgegenstand es erfordert und die Betriebspartner sich hierüber nicht verständigen können. Der Betriebspartner, der für ein Abweichen von der Regelbesetzung eintritt, hat hierfür "nachprüfbare" Tatsachen anzuführen (z. B. Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, mit dem Regelungsgegenstand verbundene schwierige Rechtsfragen oder Zumutbarkeit der Einigungsstellenkosten).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 43/06




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