JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwehrrecht
| Rechtsgebiete: | GG, IPwskR |
| Schlagworte: | Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, Studienbeitragsdarlehen, Unentgeltlichkeit, Sozialverträglichkeit, soziale Barriere, Chancengleichheit, Teilhaberecht, Abwehrrecht, Berufsfreiheit, Abgabengerechtigkeit, Belastungsgleichheit, Völkervertragsrecht, innerstaatliche Geltung, unmittelbare Anwendbarkeit, Auslegung, Staatenpraxis, Sozialausschuss |
| Stichwort: | Abwehrrecht |
| Leitsatz: | 1. Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat die allgemeinen Studienabgaben nach dem Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz vom 21. März 2006 (GV.NRW. S. 120) als dem Grunde und der Höhe nach sachlich gerechtfertigte Vorzugslasten kompetenzgerecht eingeführt. 2. Wegen des Anspruchs auf ein sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragendes Studienbeitragsdarlehen verletzt die Abgabenerhebung das in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit weder in seiner - zusammen mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip gebildeten - Ausprägung als Recht auf Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen noch in seiner Funktion als auf die Abwehr ausbildungsbezogener Belastungen gerichtetes Freiheitsrecht. 3. Aus Art. 13 Abs. 2 Buchst. c des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte können im Hinblick auf die Erhebung allgemeiner Studienabgaben keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits grundrechtlich gewährleistet sind. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 16.08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, DSchPflG |
| Schlagworte: | Denkmal, Denkmalzone, Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Eigentümer, Eigentum, Erhaltungspflicht, Investitionen, Einschreiten, Umgebung, Erscheinungsbild, Denkmalwert, Fahrsilo, Recht, Abwehrrecht, subjektives Recht, objektives Recht, Rechtsverletzung, öffentliches Interesse, Gemeinwohl, Sozialbindung, Klagebefugnis |
| Stichwort: | Abwehrrecht |
| Leitsatz: | Dem Eigentümer eines Kulturdenkmals steht gegen benachbarte Baumaßnahmen - über die im Eigentumsrecht wurzelnden Ansprüche hinaus - kein subjektives Recht auf Beachtung der Denkmalschutzbelange zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10076/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB, LStrG, StVO, LImSchG |
| Schlagworte: | verkehrsberuhigte Zone, Wendehammer, Gemeindestraße, reines Wohngebiet, faktischer Bolzplatz, Spielen auf der Straße, Ballspielen, Sondernutzung, Nachbar, Abwehrrecht, Immissionsschutzrecht, Anlage, verhaltensbezogener Lärm, Lärmgrenzwerte, TA-Lärm, Einschreitensanspruch, Ermessen, Ordnungsbehörde, Straßenbaulastträger, erhebliche Belästigung, Immissionsabwehranspruch, gemeindliche Einrichtung |
| Stichwort: | Abwehrrecht |
| Leitsatz: | 1. Die Entstehung eines "faktischen Bolzplatzes" auf einem Wendehammer einer Gemeindestraße in einem reinen Wohngebiet kann durch von unzumutbarem Lärm betroffene Anwohner nicht im Wege des sog. Immissionsabwehranspruchs gegen gemeindliche Einrichtungen (§§ 1004, 906 BGB analog) abgewehrt werden. 2. Zu einem in solchen Fällen möglichen Rechtsanspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Ordnungsbehörde auf der Grundlage der auf verhaltensbezogenen Lärm ausgerichteten Bestimmungen des landesrechtlichen Immissionsschutzrechts. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10789/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abstimmungsgebot, Interkommunal, Planungshoheit, Nachbargemeinde, Abwehrrecht, Einzelvorhaben, Rücksichtnahme, Einzelhandelskonzept |
| Stichwort: | Abwehrrecht |
| Leitsatz: | Eine Nachbargemeinde kann Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens begehren, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB) beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 und Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2835/06 | |
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