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Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 56/06 vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:EStG, Anfg
Schlagworte:Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
Stichwort:Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
Leitsatz:Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 56/06




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