JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abwehrklausel
| Rechtsgebiete: | GWB, VOL/A |
| Stichwort: | Abwehrklausel |
| Leitsatz: | 1. Ein (drohender) Schadenseintritt im Sinn des § 97 Abs. 2 Satz 2 GWB ist dargelegt, wenn ein Bieter, dessen Angebot wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen auszuschließen ist, in zulässiger Weise rügt, dass die Vergabestelle die wegen eines schweren Vergaberechtsfehlers zwingend gebotene Aufhebung der Ausschreibung unterlassen hat, sofern die Möglichkeit besteht, dass der Bieter bei einer Wiederholung des Vergabeverfahrens ein ausschreibungskonformes Angebot einreichen wird. 2. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung, die ein technisches Merkmal enthält, welches die Produkte bestimmter Hersteller bevorzugt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 Verg 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Stichwort: | Abwehrklausel |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-2 U 137/99 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vertragsübernahme, Klausel, überraschende |
| Stichwort: | Abwehrklausel |
| Leitsatz: | Es kann nach den Umständen eine überraschende, nicht Vertragsbestandteil gewordene Klausel im Sinne des § 305c Abs.1 BGB anzunehmen sein, wenn im "Kleingedruckten" einer "Bestellübernahme" (Vertragsübernahme), mit der eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber) einen bereits vom Leasingnehmer mit einem Lieferanten geschlossenen Lieferungsvertrag hinsichtlich des Leasingguts übernimmt, vorgesehen ist, dass im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers vor vollständiger Abnahme eines in Teilleistungen zu liefernden Leasinggegenstandes dem Leasinggeber ein "Rücktrittsrecht" zustehen soll, bei dessen Ausübung rückwirkend die Vertragsübernahme entfallen und der Lieferungsvertrag wieder mit dem Leasingnehmer bestehen soll sowie von der Leasinggesellschaft bereits vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen vom Lieferanten zu erstatten sind. Auch im kaufmännischen Verkehr muss ein Lieferant bei einer nach den sonstigen Umständen definitiven Vereinbarung einer Vertragsübernahme nicht ohne weiteres damit rechnen, dass die Leasinggesellschaft es in der Hand haben soll, einen rückwirkenden Wegfall der Wirkungen der Vertragsübernahme (als Verfügungsgeschäft) herbeizuführen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 45/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Abwehrklausel |
| Leitsatz: | Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, ist nicht dahin auszulegen, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist. |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 105/06 | |
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