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Abwasserplanung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11142/06.OVG vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:KAG, LWG, LBauO
Schlagworte:Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragsrecht, Abwasser, Abwasserbeitrag, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Abwasserbeseitigungspflicht, Schmutzwasser, Einleitung, Kanal, wiederkehrender Abwasserbeseitigungsbeitrag, Schmutzwasser, Schmutzwasserbeseitigung, Entwässerung, Entwässerungsbeitrag, Grundstücksentwässerung, Straßenkanal, Straßenleitung, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Mischwasserkanal, Beitragspflicht, Abwasserplanung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Festsetzung, textliche Festsetzung, Versickerung, Versickerungsauflage, Auflage, Abgabenrecht, Abgabenverzicht, Vorteil, Anschlussmöglichkeit, rechtliche Anschlussmöglichkeit, Einleitungsrecht, Inanspruchnahme, Nichtigkeit
Stichwort:Abwasserplanung
Leitsatz:Ist ein Grundstückseigentümer - aus welchen rechtlichen Gründen auch immer - gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in einen vorhandenen Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die von § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vorausgesetzte vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung.

Aus einer wirksamen Versickerungsauflage zur Baugenehmigung kann sich ein rechtliches Hindernis der Einleitung anfallenden Wassers ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11142/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11150/04.OVG vom 08.12.2004

Rechtsgebiete:KAG 1986, AO, BauGB 1986
Schlagworte:Abgabenrecht, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, einmaliger Beitrag, Schmutzwasserbeitrag, Niederschlagswasserbeitrag, Entwässerungsplanung, Abwasserplanung, Kanalplanung, Mischwasserkanal, Verjährung, Festsetzungsverjährung, Bebauungsplan, Außenbereich, Außenbereichsgrundstück, Planreife, Vorteil, beitragserheblicher Vorteil, Bebaubarkeit, Beitragsanspruch, Beitragspflicht, planungskonforme Ableitung, planungsentsprechende Ableitung
Stichwort:Abwasserplanung
Leitsatz:Die gesicherte Bebaubarkeit, die für die Heranziehung von unbebauten und nicht angeschlossenen Außenbereichsgrundstücken zu Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen grundsätzlich erforderlich ist, tritt auch dann, wenn der das Grundstück umfassende Entwurf eines Bebauungsplanes Planreife erlangt hat, frühestens mit dem Eingang einer verbindlichen Anerkenntniserklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB bei der Bauaufsichtsbehörde ein (Anschluss an BayVGH, Urteil vom 26. Januar 1993 - 23 B 89.2983 -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11150/04.OVG


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