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Abwasserleitung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 ZB 05.1984 vom 07.08.2006

Rechtsgebiete:GG, BGB, GO
Schlagworte:Abwasserleitung, Beseitigung, Duldungspflicht (verneint), Verfahrensvorbehalt, Duldungsbescheid, Duldungsanordnung, Darlegungslast, Unzumutbarkeit der Beseitigung (verneint)
Stichwort:Abwasserleitung
Leitsatz:Zum Erfordernis einer Duldungsanordnung vor Inanspruchnahme privaten Grundeigentums bei der Neuverlegung einer gemeindlichen Entwässerungsleitung.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 ZB 05.1984



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 228/03 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Überschwemmungsschaden, Schaden, Wasserschaden, Abwasser, Abwasserleitung, Leitung, Tiefbau, Beschädigung
Stichwort:Abwasserleitung
Leitsatz:Eine Verletzung der Fürsorgepflicht, für eine ordnungsgemäße Funktion der Abwasserleitung zu sorgen, ist nicht gegeben, wenn die Beschädigung der Leitung eher zufällig und daher nicht ohne Weiteres vorhersehbar durch Dritteinwirkung im Verlaufe von Tiefbauarbeiten geschehen ist, die von einem als zuverlässig bekannten Fachunternehmen durchgeführt wurden und die nicht im Zusammenhang mit der Abwasserleitung erfolgt sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 228/03

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 128/04 vom 07.06.2005

Rechtsgebiete:SächsWG, SächsGemO
Schlagworte:Duldungsanordnung, dinglicher Verwaltungsakt, Anschluss- und Benutzungszwang, Abwasserleitung, Anstaltsgewalt, Annexkompetenz
Stichwort:Abwasserleitung
Leitsatz:1. Auf § 109 Abs. 1 SächsWG kann eine Duldungsanordnung für bereits errichtete und genutzte Anlagen (Altanlagen) grundsätzlich nicht gestützt werden.

2. § 109 Abs. 2 SächsWG begründet keinen selbstständigen Duldungstitel, sondern setzt das Bestehen eines nach früherem Recht begründeten Duldungstitels voraus (wie OLG Dresden, Urt. v. 27.6.2002, VIZ 2003, 140).

3. Eine Duldungsanordnung für Abwasserleitungen von anschluss- und benutzungspflichtigen Dritten kann beim Fehlen einer hinreichenden Satzungsregelung nicht ohne weiteres auf die gemeindliche Anstaltsgewalt oder auf eine Annexkompetenz zum Anschluss- und Benutzungszwang gestützt werden.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 128/04

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 01.1883 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:BGB, BayNatSchG
Schlagworte:Abwasserleitung, Kanal, Verlegung auf Privatgrund, Entfernung, Folgenbeseitigung, Unzulässige Rechtsausübung, Auslauffrist, naturschutzrechtliche Gestattung, Vorbehaltsurteil
Stichwort:Abwasserleitung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 B 01.1883


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